Grundlagen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung.

Die für den kontaktfreien Sport, in diesem Fall Tennis, relevanten Auszüge haben wir in der Anlage 1 auszugsweise beigefügt.

Allgemeine Regeln und Informationen 

  • Ein Mindestabstand von 1,5 m ist – ob beim Spielen oder auf den Freiflächen - immer einzuhalten
  • Auf Handshakes wird ausnahmslos verzichtet
  • Umkleiden und Duschen sind b.a.w. gesperrt
  • Die Halle ist geschlossen (Ganzjahresabonnenten können bis zur Öffnung der Halle die Außenplätze nutzen)
  • Die Terrasse darf nur betreten werden, sofern die Gastronomie geöffnet hat (derzeit maximal 15 Personen!) bzw. zur Abholung von Speisen, sofern die Gastronomie einen Abholservice anbietet.
  • Treppenaufgänge, außen und im Clubhaus, dürfen zeitgleich nur von einer Person genutzt werden, s. Hinweisschilder
  • Zuschauer sind nicht erlaubt
  • bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig

Zugang zur Anlage

  • Die Anlage darf nur betreten werden, sofern keine coronaspezifischen Anzeichen (Fieber, Husten, etc.) vorhanden sind. Im Zweifel ist die Anlage nicht zu betreten. Ein Aushang am Eingang weist darauf hin.
  • Jedes Mitglied hat sich bei Betreten der Anlage ein Bild über die aktuellen Standards und Regeln zu verschaffen. Diese hängen im Schaukasten direkt am Eingang aus
  • Der Zugang erfolgt einzeln über das Eingangstor. Herausgehende haben Vortritt.
  • Handdesinfektion beim Betreten und Verlassen der Anlage; Spender stehen im Außenbereich und im Clubhaus/ WC-Bereich ausreichend zur Verfügung.
  • Nach dem Spielen ist die Anlage unverzüglich zu verlassen. Ausnahme: Die Gastronomie hat geöffnet.

Spielbetrieb

  • Die Platzkapazitäten sind nach Altersklassen und Zeiten eingeteilt, um ein Zusammentreffen von Jüngeren und Älteren zu reduzieren
  • Die Spielzeit beginnt zur vollen Stunde und endet um x:50h. Somit wird ein Aufeinandertreffen der Spieler mit den folgenden Platzbuchern reduziert.
  • Einzel und Doppelspiele sind möglich; der Mindestabstand ist einzuhalten
  • Die Bänke auf den Plätzen stehen so weit auseinander, dass der Mindestabstand gewährleistet ist. Eine Bank darf nur von einem Spieler genutzt werden
  • Ein separates Handtuch ist als Sitzunterlage für die Bank zu nutzen.

Gastronomie

Die Gastronomie ist seit dem 15.05.2020 geöffnet. Der Betreiber hat entsprechend der Verordnung Vorkehrungen getroffen, um die Gastronomie öffnen zu können.

Informationen zu den Hygiene- und Verhaltensstandards

Die auf der Verordnung basierenden Standards/ Regeln werden den Mitgliedern digital, über die Homepage und durch Ausgang im Schaukasten am Club bereitgestellt.

Corona-Beauftragte

Dr. Jens Brinkhoff (Sportwart)  Michael O. Müller (Geschäftsführer)  sofern nicht erreichbar, steht jedes Vorstandsmitglied als Ansprechpartner zur Verfügung

Castrop-Rauxel, den 16. Mai 2020

gez. Christof Wannemüller     gez. Michael O. Müller    

-1.Vorsitzender -                 -  Geschäftsführer