Liebe Hallennutzerinnen und Hallennutzer!

Die aktuelle, am 28.Dezember 2021 in Kraft getretene Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat auch Auswirkungen auf unseren Spielbetrieb in der Halle.

Ab sofort sind folgende Regelungen ausnahmslos zu beachten:

Beim Sport in Innenräumen müssen immunisierte Personen zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorweisen.

Folgende Testzentren stehen nach unserem Kenntnisstand in Castrop-Rauxel zur Verfügung:

Testcenter der Stadt Castrop-Rauxel, Zufahrt über Europaplatz o

CoCare Testzentrum, Grutholzallee 21

Testzentrum Am Markt 18

Die Nachweise über den Impf-, Genesenen- und negativen Teststatus sind mitzuführen, um diese bei Prüfungen der Ordnungsbehörden vorlegen zu können.

Der Vorstand wird ebenfalls Stichproben durchführen, um seiner Kontrollpflicht nachzukommen.

Schüler müssen, unabhängig von ihrem Impf- und Genesenenstatus, ebenfalls einen Schnelltest nachweisen. Dieser ist ausreichend.

Diese Regelung gilt bis zum Schulbeginn 2022. - Kinder unter 6 Jahren/ bis zum Schuleintritt brauchen in und außerhalb der Ferien weder Test noch Immunisierung. 

Die Halle darf nur von den Nutzern (Abonennten/ Clubmitgliedern mit Einzelbuchungen) betreten werden (mit Maske, die beim Spielen selbstverständlich abgenommen werden kann). Nach dem Spielen ist die Halle unverzüglich zu verlassen. -

AHA-Regeln sind unverändert zu beachten. Regelungen zum Wettkampf- und Trainingbetrieb erfolgen gesondert.

Liebe Hallennutzerinnen und Hallennutzer, uns ist bewusst, dass die aktuelle Verordnung wieder Einschränkungen mit sich bringt. Wir hoffen, dass diese zeitlich eng begrenzt sind und auch den erwarteten Erfolg haben. Wir danken für euer Verständnis! Zur Beantwortung von Rückfragen steht unsere Hallenwartin, Susanne Habke, gerne zur Verfügung.

Castrop-Rauxel, 28. Dezember 2021